Ulrich-von-Hutten-Gymnasium

Wir bitten Sie, die folgende Verfahrensweise einzuhalten.

1. Nachträgliche Entschuldigungen bei Schulversäumnissen

  • Die Krankmeldung erfolgt am ersten Krankheitstag vor der ersten Unterrichtsstunde durch die Erziehungsberechtigten per E-Mail bei der Klassenleitung (s. unten).
  • Die Vorlage des unterschriebenen Entschuldigungsschreiben durch die Erziehungsberechtigten erfolgt spätestens am dritten Tag (bei Postversand gilt der Poststempel) nach der Erkrankung bei der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter.
  • Bei der Rückkehr in die Schule haben die SchülerInnen unverzüglich eine Erklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (zum Beispiel Krankheit) ergeben.

Für die Begründung des Fehlens besteht eine Entschuldigungspflicht und es bedarf somit keiner besonderen Aufforderung durch die Klassenleiterin oder den Klassenleiter.

Hinweis:
Bei Erkrankung im Verlaufe des Unterrichtstages erfolgt die Abmeldung generell im Sekretariat, auch für einzelne Stunden. Der Abmeldezettel wird bei der nächsten Teilnahme am Unterricht bei der Klassenleiterin bzw. dem Klassenleiter abgegeben.

2. Beurlaubung vom Unterricht aus wichtigem Grund

  • SchülerInnen können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt werden. Dazu zählen z.B. Arztbesuche oder familiäre Gründe.

Das Nacharbeiten versäumter Unterrichtseinheiten ist selbstverständlich.

Ein Fehlen aus Gründen, die dem Schüler oder der Schülerin bzw. den Eltern vorher bekannt waren, kann nachträglich nicht entschuldigt werden.

3. Für die Beurlaubung vom Sportunterricht gilt grundsätzlich folgende Regelung:

  • Aus dem ärztlichen Attest muss hervorgehen, für welche Sportarten und welchen Zeitraum eine Befreiung für notwendig gehalten wird.
  • Die Beurlaubung vom Sportunterricht (ganz oder teilweise) wird immer durch die Schulleiterin bewilligt.
  • Ein ärztliches Attest bedeutet keine Freistellung vom Unterricht.