Gesamtelternvertretung (GEV) (§ 90 SchulG):
Wahl: 1 Vorstandsvorsitz + 3 Vertreter
Die Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die GEV. Sie vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten und dient der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.
Die GEV wählt aus Ihrer Mitte
Mitglieder:
Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:
Die GEV findet mindestens dreimal im Jahr immer abends auf Einladung des GEV-Vorstands statt.