Ulrich-von-Hutten-Gymnasium

Jeder Schülerin und jedem Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 7-10) wird das Lehrbuch und das Grammatikheft der entsprechenden Klassenstufe für die Dauer eines Schuljahres ausgeliehen.


Zu Beginn sind diese von der Schülerin / dem Schüler auf grobe Verunreinigungen oder Schäden zu überprüfen. Beanstandungen sind umgehend vorzubringen. Sollten im Verlauf des Schuljahres kleinere Verunreinigungen oder Schäden bemerkt werden, müssen diese umgehend bei der Lehrkraft angezeigt werden. Diese entscheidet, ob das Buch ausgetauscht wird. Dies ist normalerweise nicht nötig. Allerdings wird der gemeldete Mangel vorne im Buch vermerkt, so dass die Schülerin / der Schüler entlastet ist und später nicht belangt wird.

Am Ende des Schuljahres werden die Materialien von der Lehrkraft eingesammelt und durchgesehen. Sollte sie dabei Verunreinigungen oder Schäden fest stellen, muss das Buch von der Schülerin / dem Schüler ersetzt werden. Normalerweise wird auch ein gut erhaltenes gebrauchtes Buch akzeptiert.

Bei der Beschaffung unbedingt auf die korrekte ISBN-Nummer zu achten.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, Rücksprache mit der Lehrkraft zu halten.