Ulrich-von-Hutten-Gymnasium

Im Zentrum der Sprachförderung stehen Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten. Um eine optimale Förderung und ggf. Nachteilsausgleiche sicherstellen zu können, werden zu Beginn der 7. Klasse von allen Neuzugängen Lese- und Schreibproben genommen und untersucht. Bei “auffälligen” Schülerinnen und Schülern werden zusätzliche Lesetests sowie die Hamburger Schreibprobe 5-10 B durchgeführt. Ergeben diese Tests einen zusätzlichen Förderbedarf, erhalten die Betreffenden einen Nachteilsausgleich, aber auch individuelle Förderung im Rahmen der LRS-Förderstunden (bzw. selbst organisierter außerschulischer Förderung). Ab dem Schuljahr 2022/23 wird es zudem auch Deutsch-Förderstunden für Schülerinnen und Schüler ohne LRS geben.