Ulrich-von-Hutten-Gymnasium

Ausgehend von der UN-Behindertenkonvention ist im Aktionsplan 2.0 der Bundesrepublik Deutschland die Forderung formuliert, „dass inklusives Lernen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit“
sein soll. Die Inklusionsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, dass dies auch am Ulrich-von-Hutten-Gymnasium zur Normalität wird.

Unser Kollegium ist schon seit langem der Überzeugung, dass Schulklassen keine homogenen Einheiten darstellen müssen, sondern dass alle Schülerinnen und Schüler ihre ganz eigenen Erfahrungen, Ideen, Vorteile, Bedürfnisse und auch Defizite mitbringen. Alle Schülerinnen und Schüler können im Laufe ihrer Schulzeit aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten beim Lernen haben. Diese können dauerhaft oder auch temporär sein.
Wir unterstützen daher die Formulierung in den Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin, dass „Schülerinnen und Schüler mit Behinderung rechtsverbindlich die Möglichkeit auf Zugang zur Allgemeinen Schule erhalten“.

Deshalb haben wir zu Beginn des Schuljahres 2019/20 eine Inklusionsgruppe ins Leben gerufen. Seitdem versuchen wir, individuelle und zugleich transparente und vergleichbare Nachteilsausgleiche für jeden einzelnen Jugendlichen zu schaffen. In zahlreichen Klassenkonferenzen konnten wir insbesondere für unsere Schülerinnen und Schüler mit LRS verschiedene Formen des Nachteilsausgleiches erreichen. Hierbei werden wir von der
Schulpsychologie des SIBUZ, von deren Diagnostik und Empfehlungen wir profitieren, betreut und beraten.